REACH / RoHS

REACH EU-Verordnung (EG 1907 / 2006)    

Mit REACH, ist die EU-Verordnung (EG 1907/2006), zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe, am 1. Juni 2007 in Kraft getreten und in allen Mitgliedsstaaten gültig.

Durch die REACH-Verordnung soll ein erhöhtes Schutzniveau für Mensch und Umwelt erreicht werden. Als Lieferant von mechanischen Erzeugnissen sind wir ein nachgeschalteter Anwender und nicht verpflichtet zur Vorregistrierung von Stoffen.

Erforderliche Registrierungen werden von unseren Vorlieferanten durchgeführt.

Uns liegen keine Informationen vor, dass in den von PMG GmbH veräußerten Produkten besonders besorgniserregende Stoffe enthalten sind, oder dass zulässige Höchstwerte überschritten werden.

 

Sinzheim, im Oktober 2019

PMG GmbH

Die Geschäftsführung

PDF Download: REACH

 

 

RoHS 3 , EU-Richtlinie 2015/863/EU

Die Firma PMG GmbH ist Lieferant von gefederten und starren Kontaktstiften, welche in Elektro- und Elektronikgeräten eingesetzt werden können.

Die Richtlinie 2011/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten wurde am 1. Juli 2011 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und löste zum 3. Januar 2013 die Richtlinie 2002/95/EG ab.

Um 4 weitere Stoffe wurde die Liste der gefährlichen Stoffe am 4. Juni 2015 durch die Richtlinie 2015/863/EU ergänzt.

Die in Artikel 2 der Richtlinie 2011/65/EU getroffenen Definitionen zum Geltungsbereich für Elektro- und Elektronikgeräte treffen auf die Produkte der Firma PMG GmbH nicht zu.

Nach unserer Kenntnis sind in den an Sie gelieferten Produkten keine Stoffe in Konzentration und Anwendung enthalten, deren Inverkehrbringen nach geltenden Anforderungen der Richtlinie 2015/863/EU verboten sind, bzw. welche nicht den Ausnahmen nach EU-Amtsblatt L123 vom 18.05.2018 entsprechen.

 

Sinzheim, im Oktober 2019

PMG GmbH

Die Geschäftsführung

PDF Download: RoHS 3